Nachweisgrenze (detection limit, limit of detection, LOD)

Definition 1:

Geringster Gehalt, der noch nachgewiesen werden kann (Qualitative Ja/Nein-Aussage, Irrtumswahrscheinlichkeit 50 %). Er gilt als nachgewiesen, wenn das Signal des Analyten sich signifikant vom Leerwert unterscheidet.

Definition 2:

Die Nachweisgrenze ist der kleinste, mit einer festzulegenden statistischen Aussagewahrscheinlichkeit erkennbare Gehalt eines Stoffes, der bei einmaliger Messung qualitativ nachgewiesen werden kann. Die Nachweisgrenze ist eine Entscheidungsgrenze für das Vorhandensein eines Bestandteils. An der Nachweisgrenze besteht eine Wahrscheinlichkeit von 50%, den Bestandteil zu finden bzw. nicht zu finden. Die Ermittlung kann über das Signal/Rausch-Verhältnis oder gemäß DIN 32645 nach dem Leerwert- oder dem Kalibrierkurvenverfahren erfolgen. Nach der ICH-Richtlinie kann die Nachweis- und Bestimmungsgrenze basierend auf der Standardabweichung des Signals und der Kalibrierfunktion (Steigung) ermittelt werden.

Norm: DIN 32645, ISO 11843-1

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