Direktes Verfahren (blank value procedure)

Das direkte Verfahren (auch als Leerwertverfahren bezeichnet) dient zur Berechnung der Nachweisgrenze aus der Streuung der Messwerte einer Leerprobe. Es ist in DIN 32645 beschrieben. Für dieses Verfahren muss daher eine Leerprobe verfügbar sein. Zur Berechnung der Nachweisgrenze muss die Steigung der Kalibriergeraden bekannt sein. Das Leerwertverfahren wird auch neben „direktes Verfahren“ auch „direkte Methode“ bezeichnet. Wo möglich, ist ihm der Vorzug gegenüber dem Kalibrierkurvenverfahren zu geben.

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