Erfassungsgrenze

Vergleiche: Entscheidungsgrenze

Die Erfassungsgrenze ist der kleinste Gehalt einer gegebenen Probe bei dem mit der Wahrscheinlichkeit 100 -β (50 <β <100) ein Nachweis möglich ist. Akzeptiert man eine Irrtumswahrscheinlichkeit von 50 %, ist die Erfassungsgrenze gleich der Nachweisgrenze; in der Regel wird jedoch als Erfassungsgrenze die zweifache Nachweisgrenze angenommen, sie ist in jedem Falle kleiner als die Bestimmungsgrenze. Nach DIN 32645 darf als Qualitätsgarantie für den Höchstgehalt eines Bestandteils im untersuchten Stoff nur die Erfassungsgrenze herangezogen werden.

Norm: DIN 32645, ISO 11843-1

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