Indirektes Verfahren (indirect method)

Das indirekte Verfahren (Kalibrierkurvenverfahren) dient zur Berechnung der Nachweis- und Bestimmungsgrenze und ist auf kalibrierfähige Verfahren anwendbar. Es ist in DIN 32645 beschrieben. Dazu wird eine Leerprobe mit möglichst 6 unterschiedlich konzentrierten Kalibrierlösungen aufgestockt. Die Abstände der Konzentrationen sollten möglichst gleich sein und die höchste Konzentration soll die vermutete Nachweisgrenze nicht um mehr als den Faktor 10 überschreiten. Aus der Messreihe wird zunächst auf Linearität geprüft und anschließend die Nachweis- und Bestimmungsgrenze berechnet.

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