Ermittlungsergebnis

Durch die Anwendung eines festgelegten Ermittlungsverfahrens festgestellter Merkmalswert.
Anm.: Das Ermittlungsverfahren kann festlegen, dass eine Anzahl von individuellen Beobachtungen anzustellen und ihr Mittelwert als Ergebnis zu melden ist. Also kann ein einzelnes Ermittlungsergebnis ein aus mehreren Beobachtungswerten berechnetes Ergebnis sein.

Norm: DIN ISO 5725

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